Beweissicherung

Die Beweissicherung ist verpflichtend. Nach §3 VOB/B   (Vergabe- und Vertragsordnung –
Teil B) hat die Dokumentation im „notwendigen“ Rahmen zu erfolgen. Ihr Inhalt ist sowohl von Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen. Eine umfassende Aufzeichnung des IST-Zustandes ist in jedem Fall immer angeraten.
Im Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir für Gerichte und Bauherren Bautenstände, Baumängel und Bauschäden. Die Sicherung von Beweisen werden von uns vor allem in  zwei Formen durchgeführt:
  • Beweissicherungsverfahren
  • Bauschadensgutachten

Mit dem Beweissicherungsverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um bereits vorhandene Baumängel und Bauschäden sowie während und nach Baumaßnahmen entstandene Baumängel und Bauschäden rechtssicher zu dokumentieren.

Wann ist ein Beweissicherungsverfahren erforderlich?

  • vor Beginn einer Baumaßnahme (Straßenbaumaßnahmen, Abbrucharbeiten, Fundamentunterfahrungen etc.)
  • begleitend während der Baumaßnahme je nach Erfordernis
  • nach Ende einer Baumaßnahme, um Veränderungen gegenüber dem Zustand vor Baubeginn festzustellen


Was und wie wird bei einer Beweissicherung aufgenommen

  • Aufnahme aller wesentlichen Bauschäden, wie mechanische Beschädigungen und Verunreinigungen
  • Aufnahme von Bautenzwischenständen
  • Aufnahme allen vorhandenen Rissen und sonstigen Beschädigungen in Wänden, Decken, Fundamenten, Dächern und die Schäden, die durch die Baumaßnahme entstanden sein könnten.
  • Erstellung einer Fotodokumentation mit schriftlicher Darlegung der aufgenommenen Schäden einschl. Lagebeschreibung und, wenn gefordert, Vermessung der einzelnen Schäden


Warum sollte ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden?

  • Immer wenn es erforderlich ist, Bauzustände zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellen. Denn oft ist es im Nachhinein nicht mehr möglich, den vergangenen Zustand beweissicher zu beschreiben. Hierzu muss ein Sachverständiger beauftragt werden.
  • Bei entstandenen Schäden, z.B. durch benachbarte Baumaßnahmen, ist ohne Beweissicherung hinterher nicht mehr sicher feststellbar, welche Schäden bereits vor der Baumaßnahme bestanden haben. Somit können durch ein Beweissicherungsverfahren unberechtigte Forderungen abgewendet werden.
     
Diese allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten von Beweissicherungsverfahren geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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