
Beweissicherung
Immer
wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängeln und Schäden führen. Diese
Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete
Sanierungsvorschläge zu erarbeiten - das ist unsere Aufgabe.
Im
Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir für Gerichte und Bauherren Bautenstände,
Baumängel und Bauschäden. Die Sicherung von Beweisen werden von uns vor allem
in 2 Formen durchgeführt:
- Selbständiges
Beweisverfahren
- Privatgutachten
Mit
dem selbständigen Beweisverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles
Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um Baumängel, Bauschäden und deren
Ursachen festzustellen und dadurch einen Hauptsacheprozess vorzubereiten oder
aber auch zu vermeiden.
In
Bauprozessen hängt der Ausgang des Verfahrens im wesentlichen davon ab, welche
Beweise im Einzelfall erbracht werden können. Das selbständige Beweisverfahren
dient daher in der Regel der Feststellung von:
- Baumängeln,
Bauschäden und deren Ursachen
- Feststellen
der Sanierungsmaßnahmen und der Mängelbeseitigungskosten
- Ermitteln
der technischen Verantwortlichkeit
- Massenermittlung
- Dokumentation
von Bautenständen
Das
selbständige Beweisverfahren hat vor allem eine verjährungsunterbrechende
Wirkung. Die Unterbrechung erstreckt sich auf alle Gewährleistungsansprüche
einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche. Die Verjährungsunterbrechung
erfaßt jedoch nur diejenigen Baumängel, die Gegenstand des Beweisverfahrens
waren.
Diese
allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten
der Beweissicherung geben. Sie können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung
ersetzen. Dazu verweisen wir Sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht
besonders erfolgreichen Rechtsanwälten. |